Artikel veröffentlicht am 1. Februar 2009 von Tanja
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Eine heiße Nacht - Brandschaden

1. Februar 2009

Weil man Mann sich in einer Klinik einer Operation unterzogen hat, habe ich seit Dienstag, den 27.01., bei meiner Tochter Tanja in der Nähe der Klinik gewohnt. Ich wollte auch auf ihre zwei Katzen aufpassen, wenn meine Tochter am Donnerstag, den 29.01. um 06:00 Uhr zu ihrem Einsatz als Beraterin nach Z. fährt.  

Am Mittwoch, den 28.01., haben wir gemeinsam gekocht. Vorher hatte ich meiner Tochter ein schönes Bad vorbereitet. Eines der Teelichter hatte ich dabei auf dem Spülkasten der Toilette gestellt. Während ich die Kerzen nach dem Bad (ca. 20:30 Uhr) gelöscht haben, blieb das Teelicht (in einem Metallmantel) an. Ich ging davon aus, dass solche Teelichter von allein verlöschen.  

Beim Kochen und anschließendem Essen haben wir die Küchentür geschlossen gehalten, damit die Katzen nicht an den Lebensmitteln schnuppern und uns stören. Als wir mit Kochen, Essen und Abwaschen fertig waren, wollten wir zu Bett gehen und öffneten die Küchentür wieder. Plötzlich standen wir vor einer schwarzen, undurchdringlichen Nebenwand im Flur. Während ich im Wohnzimmer nach einem Brandherd suchte und die Balkontür aufriss, um für Abzug zu sorgen, lief meine Tochter ins Bad und rief, dass es dort brennt. Die Flamme im Spülkasten war ca. 3-5 cm hoch. Wir löschten den Brand im Spülkasten mit Wasser aus dem Waschbecken daneben. Die Flammen hatten auch das Kabel der Lampe durchgebrannt, was von links neben dem Spülkasten (Steckdose) hinter dem Spülkasten entlang verlief bis zur Lampe auf dem Badschrank rechts neben der Toilette. Wir entfernten den Stecker mit einem Rest der Schnur aus der Steckdose. Die Deckenbeleuchtung im Bad ließ sich nicht mehr einschalten. Wir vergewisserten uns, dass der Brand gelöscht war und sorgten für Durchzug in allen Räumen. Da der Wasserkasten der Toilette aus Kunststoff bestand, hatte sich beim Brand ätzende Luft entwickelt. 

Im Wohnzimmer hatten sich die zwei Katzen hinter den Couches verkrochen. Wir fingen sie ein und brachten sie in den zwei Katzenkörben zunächst erst einmal vor die Tür. Beide waren sehr stark verschmutzt und verstört. Gegen 22:15 riefen wir bei meinem Sohn an, der im Umland wohnt. Wir stellten alle Fenster schräg, um für Durchluft zu sorgen, vergewisserten uns, dass nichts mehr brannte, packten einige Sachen zusammen und verschlossen die Wohnung. Gemeinsam mit den zwei Katzen fuhren wir nach W. im Umland um dort zu übernachten. Am nächsten Tag musste meine Tochter dafür sorgen, dass für ihren Einsatz nach Z. fuhr. Danach kontaktierte sie ihre Versicherung. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Haftplichtschaden handelte, den ich meinerseits bei meiner  Versicherung melden muss. Das habe ich telefonisch bereits getan. Nachdem meine Tochter ihren Einsatz (3 Tage) in Z. abgesagt hat, fuhr sie mit den Katzen zur Untersuchung und Stressimpfung zum Tierarzt und brachte sie provisorisch unter, um für den nächsten Tag eine Katzen-Pension zu finden. Am Samstag brachte sie die Katzen artgerecht unter. Am Freitag, den 30.01.2009 um 07:00 Uhr besichtigte meine Tochter mit einem Handwerker die beschädigte Wohnung.  Nach Auskunft des Handwerkers liegt wahrscheinlich kein Totalschaden vor. Durch die starke Rauchentwicklung beim Brand sind die Wände und Decken stark verschmutzt und es liegt auf allen Flächen der Wohnung ein gleichmäßiger schwarzer öliger Staubfilm. Decken und Wänden, Möbeln, Inventar und Kleidungsstücken könnten jedoch wahrscheinlich gereinigt werden. Der Handwerker benötigt jedoch erst eine  Schadensnummer, bevor er tätig werden könnte. Die Wohnung ist jetzt nicht bewohnbar. Am Freitag hat meine Tochter auch die Hausverwaltung über den Brand und die Schäden informiert. 

In den nächsten Tagen haben meine Tochter und ich in der Wohnung meines Sohnes gewohnt. Vor meiner Abreise am Sonntag, den 01.02.2009, haben meine Tochter und ich noch Fotos von den Brandschäden und der Verschmutzung in der Wohnung gemacht. 

Vorläufig sind für mich folgende Schäden absehbar:n       Wiederherstellung der Wohnung, Reinigung von Möbeln, Inventar und Kleidungn       Unterbringung meiner Tochter während der Bearbeitungs- und Reparaturzeitn       Arztkosten und Unterbringung der zwei Katzen in der Tier-Pension während dieser Zeitn       Verdienstausfall für den 3-tg. Einsatz meiner Tochter in Z.  

Wichtige Fragen:n       Was muss geschehen, dass die Wiederherstellung der Wohnung / das Reinigen beginnen kann?
Meine Tochter hat nach diesem Schock ihre Wohnung zum 31.03.2009 gekündigt.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssten alle Arbeiten abgeschlossen sein.
n       Muss eine Übernahmeerklärung für die o.g. Kosten aufgesetzt werden?n       Wie muss die Beauftragung von Handwerkern passieren und was muss dabei beachtet werden?n       Wie lange wird es dauern, bis meine Tochter wieder wohnen / über ihre Sachen verfügen kann?  

Gerda K., 31.01.2009 

P.S. Mischuk, mein Liebster! Wir hatten uns so sehr auf diesen Nachmittag, den Abend, die Nacht gefreut. Ich habe es genossen, Dich vom Bahnhof abholen zu können. Es hat Spaß gemacht, in Vorbereitung auf Deinen Besuch lauter leckere Sachen einzukaufen und vorzubereiten. Deine Begrüßung und Deine Rosen waren wunderschön. Mit Dir war meine Wohnung wunderschön – gemütlich und warm. 

DU bei MIR zu Gast …. Schmusen, Lachen, Kuscheln und mehr. Die Badewanne voller Wärme und Nähe. Die Katzen hatten noch nicht viel Gelegenheit sich an Deine gelegentlichen Anwesenheiten zu gewöhnen. In der Küche dann Tanzen in flauschigen weißen Bademänteln. Das Falten der Pelmeni gelang Dir auf Anhieb, die Vorspeisen schmeckten köstlich. Der Wodka zu Pelmeni in Brühe und zu den verschiedenen Soßen war eisgekühlt. 

Nun hast Du bei dieser ungewöhnlichen Gelegenheit und zu sehr nächtlicher Stunde gleich meine Schwägerin und meine Mutter kennen gelernt :o)) 

Ich hätte auf Dich hören sollen. Wir hätten a l l e Kerzen löschen sollen!Von einem Moment auf den anderen bekam unsere Vorfreude auf eine heiße Nacht dramatische Dimensionen ….

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